Dienstleistung der Gemeinde
Betriebsbewilligung Beherbergung, Bewirtung
Jedes gewerbsmässige Angebot der Beherbergung mit hotelmässigen Dienstleistungen, von Plätzen für Camping, von Speisen und/oder alkoholischen oder alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort, von Speisen zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung unterliegt einer Bewilligung, die durch den Gemeinderat ausgestellt wird (z.B. Hotels, Restaurants, Campingplätze, Carnotzets, Traiteure, Kebabs, Gastgebertische, B&B,Food-Trucks, Privatköche usw.).
Das Bewilligungsgesuch ist beim Gemeinderat mindestens zwei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mittels des Formulars Gesuch um Betriebsbewilligung einzureichen.
Vermieter, die eine Unterkunft zu touristischen Zwecken gegen Entgelt und ohne hotelmässige Dienstleistungen vermieten oder untervermieten - unabhängig vom Buchungskanal – müssen diese bei der Gemeindebehörde des Ortes, an dem sich die Unterkunft befindet, melden.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Persönliche Voraussetzungen:
- Die kantonale obligatorische Prüfung muss bestanden sein oder man muss über eine anerkannte Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen. Die Anerkennung der Berufsausbildungen und Berufserfahrungen erfolgen ausschliesslich durch die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
- Es darf kein unbezahlter Verlustschein für die letzten fünf Jahre vorliegen (und auch nicht nachdem die Betriebsbewilligung erteilt wurde)
- Es darf keine Verurteilung bezüglich einem Verbrechen, Vergehen oder Übertretung bestehen, die eine Gefahr für die Ausübung der Arbeit in der Beherbergung und der Bewirtung darstellen könnte, ungeachtet des Datums der Verurteilung
- Man muss über die Handlungsfähigkeit verfügen und eine solche Bescheinigung vorlegen (das Dokument ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [KESB] erhältlich)
Voraussetzungen betreffend Räumlichkeiten und Plätze:
- Die Räumlichkeiten und Plätze haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, Bau- und Lebensmittelgesetzgebung sowie den Umweltschutz zu entsprechen