Dienstleistung der Gemeinde
Identitätskarte beantragen
Die Identitätskarte ist ab Geburt obligatorisch. Sie ist in den meisten europäischen Ländern gültig.
Die antragstellende Person muss persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Bisherige Identitätskarte
- Aktuelles Passfoto in guter Qualität (vom Fotografen); frontal, nicht lächeln, kein Stirnband, keine Sonnenbrille, kein Hut, keine Haarspangen
- Familienbüchlein für Personen unter 18 Jahren
- Evtl. Heimatschein ab 18 Jahren (falls noch nicht bei der Gemeinde hinterlegt)
- Evtl. Kopie der Trennungsvereinbarung oder des Scheidungsurteils mit Angaben zur elterlichen Sorge und zur Obhut der Kinder
- Evtl. für eine Person unter Beistandschaft eine Kopie der Massnahme der KESB
Gebühr Fr. 70.– (Erwachsene, 10 Jahre gültig), Fr. 35.– (Kinder, 5 Jahre gültig)